Abgelaufen im Notfall

{ Geschrieben am Sep 27 2011 von Enrico }

Wer kennt sie nicht, unsere kleinen Notfallhelfer? Sie tragen Namen wie Verbandskasten, liebevoll auch Sanikasten genannt, das Warndreieck, die Warnweste, die Ersatzlampenbox, den Wagenheber, den Feuerlöscher, das Pannenspray und andere.

Aber was verbindet all diese kleinen Dinge miteinander? In der richtigen Situation sind sie unersetzlich. Wünschen wir uns, das der Verbandskasten so selten wie möglich benutzt wird. Er bietet bei einem Unfall oder bei Verletzungen die im Straßenverkehr entstehen Erste-Hilfe. Bestückt mit Verbandsmaterial kann man Wunden noch vor Eintreffen der Rettungshelfer versorgen. Eine Isodecke aus wärmereflektierende Folie ist auch dabei. Sie sorgt dafür, das Unfallopfer nicht so schnell auskühlen und der Kreislauf weiter stabil läuft. Aber es gibt gerade beim Verbandkasten etwas zu beachten. Der Inhalt ist steril und nur zeitlich begrenzt verwendbar. Zwar ist die Funktionalität nicht eingeschränkt, aber der Hersteller gibt keine Garantie für den sterilen Zustand. In der Regel ist ein Verbandskasten fünf Jahre haltbar. Man kann einzelne Komponenten in der Apotheke nachkaufen, aber der Preis übersteigt meist den Preis eine neuen Verbandskastens. Für die Hobbyhandwerker eignet sich der abgelaufene Verbandskasten noch gut in der Werkstatt.

Das Warndreieck soll dem nachfolgenden Verkehr auf die Gefahrenstelle hinweisen. Es ist mit reflektierenden Kunststoff, sodass es auch in Dunkelheit das Scheinwerferlicht reflektiert. Zu beachten gibt es nicht viel. In Deutschland muß das Warndreieck einer DIN Norm ( DIN 13164 ) entsprechen und es gibt vorgeschriebene Abstände zum Aufstellen.

Die Warnweste gemäß EN 471 ist für den gewerblichen Verkehr vorgeschrieben, wird aber auch im privaten Verkehr empfohlen. Es geht darum, rechtzeitig gesehen zu werden. Sie sollte so verstaut sein, das man sie anlegen kann, bevor man das Fahrzeug verlässt. In einigen Ländern Europas ist sie generell vorgeschrieben, sogar nach Anzahl der mitfahrenden Insassen.

Ist die Warnweste angelegt, das Warndreieck aufgestellt, könnte man den platten Autoreifen wechseln. Dazu wird der Wagenheber verwendet, der dem Fahrzeug beiliegt. Dabei gilt, das Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern. Immer mehr gibt es Fahrzeuge, die kein “richtiges” Ersatzrad haben, sondern nur ein so genanntes Notrad. Beim Notrad gilt: maximal 80km/h ! Das Notrad nimmt weniger Platz im Kofferraum und wiegt weniger. Teilweise ist gar kein Ersatzrad vorhanden. In diesem Fall benutzt man ein Pannenspray. Das Pannenspray füllt den Reifen mit einer Flüssigkeit, die kleine Löcher kurzfristig verschließt. Man sollte mit dem Fahrzeug danach in die nächste Werkstatt fahren und einen neuen Reifen kaufen. Den alten kann man nach Benutzung des Pannensprays nicht mehr benutzen. Moderne Autos sind mit Runflat-Reifen ausgestattet. Diese Reifen nennt man auch Reifen mit Notlaufeigenschaften. Durch verstärkte Seitenwände oder einem Stützring auf der Felge kann man bei Luftverlust mit maximal 80 km/h teilweise bis zu 300 km weiterfahren.

Die Ersatzlampenbox oder der Feuerlöscher ist im privaten Gebrauch nicht vorgeschrieben. In einigen Ländern Europas sind sie aber vorgeschrieben. eine Ersatzlampenbox sollte man dabei haben. Sie enthält nicht nur die notwendigsten Ersatzlampen sondern teilweise auch Sicherungen.

Der Feuerlöscher ist nicht Pflicht, wer aber eine mit sich führt sollte darauf achten, das der Feuerlöscher alle zwei Jahre geprüft werden muß. Diese Prüfungskosten sind teilweise höher als der Neukauf. Es ist empfehlenswert, einen Feuerlöscher mit mind. 2kg zu verwenden.

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